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Veronika Bellmann
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Frage von Henrik M. •

Frage an Veronika Bellmann von Henrik M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bellmann,

wie ich der Presse entnehmen konnte, sind Sie gegen eine Abschaffung der Investitionszulage für die Neuen Bundesländer, wie es der Thüringer Ministerpräsident Althaus vorgeschlagen hat.
Ich halte den Vorschlag vom Ministerpräsidenten Althaus für sehr sinnvoll unter der Voraussetzung, dass die Bundesmittel (Investitionszulage) als zusätzliche GA-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe) über die Länder ausgezahlt werden und damit der Bund nicht entlastet wird, jedoch die Gelder viel effizienter durch die Länder ausgezahlt werden.

Die bisherigen Investitionszulagen werden (im Gegensatz zu den GA-Mitteln und den F&E Zuschüssen) nach dem Gieskannenprinzip verteilt. Zusätzlich sind die Anforderungen zwischen Investitionszulagen und GA-Mitteln unterschiedlich. Dies ist für die Unternehmen ein grosser zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der nicht notwendig ist und nur Ressourcen verschwendet.
Mein Vorschlag ist, dass der Bund nicht entlastet werden soll sondern die Auszahlungen nach den Voraussetzungen der Länder-GA-Mitteln erfolgt.
(Ab dem Jahr 2007 müssen, gemäß Beschluss der EU, die Subventionen in vielen Gebieten der Neuen Bundesländer sowieso reduziert werden.)

Warum sind Sie gegen den Vorschlag vom Ministerpräsidenten Althaus, der aus meiner Sicht der einzig sinnvolle ist, weil er die Effizienz in der Förderung der Neuen Bundesländer steigern würde.

Mit freundlichen Grüßen
Henrik Moritz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moritz,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, ich habe mich gegen die Abschaffung der Investitionszulage ausgesprochen. Ich bezweifle die von Ihnen erwähnte größere Effizienz der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe gegenüber denen aus der Investitionszulage. Es ist zwar richtig, dass mit GA-Mittel differenzierter Wirtschaftsförderung betrieben werden kann, allerdings ist die Inanspruchnahme dieser Mittel bisher immer mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden gewesen und vor allem stellten sie keine verlässliche Planungsgrundlage dar. Im Gegensatz zur Investitionszulage besteht nämlich kein Rechtsanspruch auf GA-Mittel. Außerdem können die Bundesländer nur so viele GA-Mittel abrufen, wie sie auch kofinanzieren können. Thüringen musste deshalb bspw. wegen fehlender Eigenmittel auf 100 Mio. Euro verzichten, die den Unternehmen damit nicht ausgezahlt werden konnten.

Damit ist die Investitionszulage oft die einzige Möglichkeit, um Unternehmen Investitionen zu ermöglichen. Zudem würde der Solidarpakt bei einer Abschaffung der Investitionszulage geschwächt, da die freiwerdenden Gelder in Ost und West verteilt würden – ursprünglich aber dem Osten zu Gute kommen sollten. Eine vertretbare Möglichkeit wäre, wenn die Mittel aus der Investitionszulage gesetzlich festgelegt komplett an die Länder als Kofinanzierungsmittel überschreiben werden könnten.

Mit der Investitionszulage wurden in den letzten Jahren Investitionen von rund 13 Milliarden Euro ausgelöst und 150.000 Arbeitsplätze geschaffen. Gerade vor dem Hintergrund möglicherweise sinkender EU-Fördermittel braucht der Osten auch weiterhin ein solches Förderinstrument.

Mit freundlichen Grüßen
Veronika Bellmann