Uwe Pfenning
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus P. •

Frage an Uwe Pfenning von Markus P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pfenning,

als Soziologe und Wirtschaftler sind Sie sicher ein guter Adressat für folgenden Vorstoß:

in fast allen Zweigen der Wirtschaft und Wissenschaft befolgt man einen Prozess
- Ziel definieren
- planen und ausführen
- Qualität prüfen
- Korrektur-Bedarf analysieren
befolgt.

In der Gesetzgebungs-Praxis scheint dies bisher kaum umgesetzt und die Gesetze gerade der letzten beiden Jahrzehnte scheitern letztlich mehrheitlich, weil sie nicht das erreichen, was sie sollten und viele unerwünschte Nebenwirkungen zeigen.

Würden Sie und Ihre Partei eine Verfahrens-Änderung fördern, die für jede erlassene Rechts-Entitát folgende zusátzliche Artefakte fordert:
- explizites Ziel
- Verfallsdatum (z.B. 2 Jahre)
- Qualitätssicherungsschritt durch eine unabhängige Institution, der überprüft, in welchem Maße die Ziele erreicht wurden, und welche Seiteneffekte auftraten
- bei bestandener Qualitätsprüfung
- Verlängerung des Verfallsdatums
sonst
- Verfall (evtl. danach neuer Zyklus nach Wiedervorlage und Korrektur)
.

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Plizecker,

besten Dank für Ihre zugegebenermaßen komplexe Frage und Ihr Vertrauen in mich als Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler unsere Erkenntnisse auf juristische Gesetze zu übertragen.

Wir sind uns wohl sicherlich einig, dass wohl am ehesten Ausführungsbestimmungen und Umsetzungsmaßnahmen, die Gesetzescharakter haben (wie z.B. das EEG) unter ihre Anregung fallen, alldieweil die Menschenrechte hier unveränderlich sind und außen vor bleiben. Wir gehen auch darin überein, dass viele Gesetze in Deutschland zu unkritisch gesehen und als nimmer werdendes ehernes Statut angesehen werden.

Deshalb ha t Ihre Idee ein Verfallsdatum für Gesetze zu avancieren durchaus ihren Charme, teilweise war dies auch schon so, bspw. beim Solidaritätspakt, der verlängert werden mußte. Die Evaluation von Gesetzen, insbesondere von Fördergesetzen, durch eine unabhängige externe Stelle halte ich auch für sinnvoll, wobei ich aus Gründen der Effizienz und Bürokratie, die damit verbunden ist, einen längeren Zeitraum von 4-5 Jahren für die Überprüfung ansetzen würde. Zumal es mitunter Zeit dauert, bis ein Gesetz richtig wirkt und angenommen wird.

Als Nicht-Jurist kann ich leider nicht beurteilen, inwieweit solche Mechanismen zur Entrümpelung der Gesetzeskammer und -bücher schon implementiert sind. Mich würde es überraschen und wundern, wenn dies nicht der Fall wäre, bspw. durch Revisionsverfahren bei den Verfassungsgerichten. Einig sind wir uns bei Förderbestimmungen über eine solche Vorgehensweise auf jeden Fall. Es macht einfahc Sinn!

Besten Dank und Grüße
Uwe Pfenning