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Frage von Kurt S. •

Frage an Uwe Ludwig Fischer von Kurt S. bezüglich Verkehr

Was halten Sie von der Winterstreupflicht in RLP?

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Antwort von
ÖDP

Hallo Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin gegen die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte
und für die Änderungder Haftungspflicht bei Glatteis/Schneeunfällen

-WEG mit der Schnee-Räumpflicht
-WEGmit der Haftung bzw. Umwandlung
-HARTZIV Empfänger zu Winterdienst einspannen

Die Satzungen der Gemeinden zwingen den einzelnen Hauseigentümer, Bürgersteige derGemeinde Grundstück, die an Ihr Eigentum grenzt (insbesondere Gehwege) von Eisund Schnee zu befreien und übertragen diese Aufgabe und auch die HAFTUNGeinfach und willkürlich auf die Bürger (gemäß § 17 LandesstraßengesetzesLStrG).

Sie selbst aber befreien sich teilweise von der Räumpflicht,insbesondere auf Nebenstrassen (Autofahrbahnen), die dann so glatt sind, dassman gar nicht mehr darauf fahren kann undeine sehr hohe Unfallgefahr besteht.

„Kein Winterdienst. Benutzung auf eigene Gefahr“

Teilweise ist es dadurch unmöglich selbst nach Hause zukommen, um dann dort den von der Gemeinde aufdiktierten Räumdienst zugewährleisten.

Der Eigentümer bzw. dessen Mieter dagegen, werdenverpflichtet die Gehsteige, die Ihnen noch nicht mal gehören, täglich von 7-20Uhr Schnee- und Eisfrei zu halten (je nach Gemeindesatzung). Dubioserweise auchwenig benutzte Wege.

Dies ist berufstätigen oder älteren oder kranken Bürgernnicht möglich diesen engen Vorschriften nachzukommen und diese sind dann sogargenötigt, einen teuren gewerblichen Winterdienst zu beauftragen und die Kosten für die Räumung der Gehwege der Gemeinde selbst zu tragen ! In Ober-Olm müssen z.B. Rentner mit über 70 Jahren 55m Gehsteig für die Gemeinden räumen. Wo bleibt da die Chance für Hartz IV Empfänger Ihren Beitrag zur Allgemeinheiteinzubringen ?

Selbst den Räumdiensten dürfte es in der Praxis oft nichtmöglich sein laut Satzung zu räumen.

Die Nichtbefolgung kann sogar von der Gemeinde mit einerGeldbuße bis zu 5000 € als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Dieser Zustand ist nicht mehr akzeptabel, insbesondere, wennes in harten Wintern fast täglich mehrfach schneit. Daß die Gemeinde sichbefreit, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz (Gemeinde/ Bürger) !!!

Hartz IV Empfänger liegen meist noch im Bett, wenn ältereBürger morgens die Gehsteige der Gemeinden freischeppen müssen, anstatt geradediese Leistungsbezieher zum Winterdienst heranzuziehen, damit diese IHRENSOZIALEN BEITRAG zur Gesellschaft leisten, von der sie ernährt und versorgtwerden.
Organisiert werden soll der Dienst über die Gemeinden, mitanwesenden Amtsärzten, die die Arbeitsfähigkeit für solche Dienste gleich vorOrt feststellen. Bei Nichterscheinenerfolgt Leistungsentzug. Dies ist sogar schon in einigen Gemeinden durchgeführtworden, was dazu führte, dass einige Hartz IV Empfänger in Gemeindenumgezogen sind, wo es diese Pflicht noch nicht gibt.

Das Haftungsgesetz ist grundsätzlich so zu ändern, dassderjenige haftet, der unsachgemäß solche Wege benutzt, ohne entsprechendeSchutzkleidung (Spikes, Socken über den Schuhen etc.) zu tragen.

Desweiteren könnte eine Verpflichtung bestehen zu räumen,wenn der letzte Schneefall schon einige Tage zurückliegt. Also denRäumungszeitraum flexibler für Gemeinden und Bürger zu gestalten.

Nachbarn kann man nicht immer zumuten, für einen zu räumen,wenn man in Urlaub auf Dienstreise oder sonst irgendwie abwesend vom Heimatortist. Alleinstehende sind hier besonders benachteiligt.

In den meisten Winterurlaubsorten ist es sogar verboten zuRäumen, um das winterliche Bild nicht zu zerstören.

Deshalb nochmals:

-WEG mit der Schnee-Räumpflicht
-WEGmit der Haftung bzw. Umwandlung
-HARTZIV Empfänger zu Winterdienst einspannen

Mit freundlichen Grüssen
Ihr
Uwe Ludwig Fischer
Kandidat 2011 Landtagswahl Rheinland-Pfalz