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Frage von Karin K. •

Frage an Uwe Lagosky von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Lagosky,

Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy

Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?

Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.
Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?

Ich befürchte folgendes:

-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?

Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?

Freundliche Grüße

K. Kluge

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kluge,

für Ihre Nachricht vielen Dank. Hinsichtlich Ihrer Fragen zu staatlichen Hilfen für Asylbewerber und den Sanktionsmöglichkeiten für ALG-II-Bezieher verweise ich auf meine ausführliche Antwort an Herrn Onasch vom 29. Januar 2015. Sie finden sie etwas weiter oberhalb.
Der Vorschlag des Münchner Ifo-Instituts, den Mindestlohn für Flüchtlinge abzusenken, betrachte ich als Debattenbeitrag. Natürlich kann Arbeit einen bedeutenden Beitrag zur Integration leisten. Allerdings erschließt sich mir nicht, weshalb qualifizierten Arbeitnehmern der Mindestlohn vorenthalten werden sollte, auch wenn sie einen Flüchtlingshintergrund haben.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Lagosky