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Uwe Goetze
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Frage von Susanne M. •

Frage an Uwe Goetze von Susanne M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Götze,

als Schatzmeister der CDU Charlottenburg-Wilmersdorf sind Sie sichlich verantwortlich für den Spendenaufruf auf der Homepage Ihres Kreisverbandes, auf der zu lesen steht : "Jeder Spender erhält eine Bescheinigung. Bis zu mindestens 3.000 Euro Jahreszahlungen erhalten Sie eine Steuergutschrift von 50%! Gerne informieren wir Sie genau."
Bei den anderen Parteien gibt es nur eine Steuergutschrift von 50% bis zu dieser Höhe von 3.000 €. Wieso gilt für die CDU was anderes? Und was ist bei der CDU eigentlich mit Spenderinnen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meyer,

die angegebene Textpassage kann ich auf der Internetseite www.city-cdu.de nicht finden. Dort finden Sie allerdings unter http://city-cdu.de/ueber-uns/konten.htm seit langer Zeit folgenden ausführlichen Text:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- EUR jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- EUR/3.300,- EUR nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- EUR/3.300,- EUR werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden...

Sollte ich die von Ihnen angegebene Fundstelle übersehen haben, werde ich den Fehler schnellstens korrigieren.

Das Parteienfinanzierungsrecht spricht auch immer von Zuwendungen. Wie sie oben sehen, ist der Text geschlechtsneutral.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Goetze