
(...) Die Deutsche Bahn bleibt auch nach der Teilprivatisierung zu 100% im Bundesbesitz, die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung, sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Der heutige Beschluss ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 % an einer Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind, im Umkehrschluss: 75,1 % der Gesellschaft werden nicht privatisiert. (...)