(...) Im Unterschied zu den Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen entscheiden die Abgeordneten, wie im Grundgesetz vorgesehen, selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Das erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und klare Regeln, und es geschieht nicht willkürlich, sondern auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. (...)
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