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Frage von Zuhal Ö. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Zuhal Ö. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Beckmeyer

ich wollte fragen ob man Anspruch auf Urlaubsgeld hat, wenn man Arbeitslosengeld II bekommt.
Habe von vielen gehört, dass Urlaubsgeld von BAGIS übernommen werden, stimmt das??

Mit freundlichen Grüßen

Zuhal Öztürk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Öztürk,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

grundsätzlich haben Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II auch Anspruch auf Urlaub. In dieser Zeit wird Ihnen Ihr reguläres Arbeitslosengeld gezahlt, nicht aber ein gesondertes Urlaubsgeld.

Ihren Wohnort können Sie nur nach Absprache und mit Zustimmung der für Sie zuständigen Behörde für längere Zeit verlassen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner nötig.

Diesem Antrag wird in der Regel dann zugestimmt, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung, die Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation o.Ä. nicht beeinträchtigt wird.

Wie lange Sie Ihren Wohnort verlassen können, wird im Einzelfall entschieden. In der Regel werden bis zu drei Wochen im Kalenderjahr genehmigt.

Sofern Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, ist die Ortsabwesenheit mindestens für die arbeitsvertraglich zustehende Urlaubsdauer zu gewähren.

Bei so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, also den Zusatzjobs, gilt das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt entsprechend (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II).

Auch bei der Anerkennung der Förderung der beruflichen Weiterbildung werden regelmäßig freie Tage innerhalb der Dauer der Maßnahme berücksichtigt, sofern diese länger als sechs Monate dauert. Die Anzahl der maßnahmefreien Tage richtet sich dabei nach der im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindestdauer von zwei Tagen je Monat.

Mit besten Grüßen

Uwe Beckmeyer