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Frage von Achim B. •

Frage an Uwe Barth von Achim B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wie sorgen Sie persönlich dafür, dass die verabschiedeten Gesetze überhaupt eingehalten werden?
Meine Ehefrau Gudrun ist seit 2002 nicht mehr krankenversichert. Keine Versicherung weder GKV noch wie zuvor PKV nimmt sie wieder unter Vertrag. Die PHV hat noch nicht einmal einen Antrag, auch keinen Tarif - Sie, die FDP plädiert doch für diesen privaten Versicherungszustand - noch größerer Gesetzesmurks wie die CDU/SPD !!! Heute ist nicht mehr der 1. Januar 2009, sondern bereits der 21. Januar 2009.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brehme,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich Sie auf die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung verweisen. Als Teil der Gesetzgebung obliegt es mir nicht, die Einhaltung der Gesetze überwachen. Dies ist die Aufgabe der Exekutive und Judikative.

Das Schicksal Ihrer Frau bedauere ich. Da ich die genauen Umstände nicht kenne, kann ich Sie nur auf die neusten gesetzlichen Regelungen verweisen. Ab dem 01.01.09 ist es sowohl gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen untersagt einen Kunden abzulehnen. Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Die Prämie richtet sich nach Alter und Geschlecht unabhängig vom persönlichen Gesundheitsrisiko. Ihre Frau sollte sich erneut mit Nachdruck an ihre ehemaligen Krankenkassen wenden.

Ihre Kritik am „Gesetzesmurks“ der Großen Koalition halte ich für absolut gerechtfertigt. Die FDP-Fraktion und ich haben im Plenum gegen die „sogenannte“ Gesundheitsreform gestimmt und einen eigenen Antrag eingebracht.

Die FDP macht sich stark für ein Gesundheitswesen, das auf Pluralismus, Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung basiert. Wir brauchen ein System der Krankenversicherung, in dem z. B. durch die Bildung von Altersrückstellungen dafür gesorgt wird, dass die Folgen der demografischen Entwicklung besser aufgefangen werden können. Mit dem so genannten Wettbewerbsstärkungsgesetz beschreitet die Koalition den Weg in ein Gesundheitssystem, dessen Folgen Mangelverwaltung, Rationierung und Warteschlangen sein werden.

Im Gegensatz zur Großen Koalition und anderen Oppositionsparteien setzt sich die FDP für ein Gesundheitssystem ein, das nicht von Kontrolle sondern von Eigenverantwortung geprägt ist.

Auch in Zukunft soll jeder Bürger verpflichtet sein, sich mit einem Mindestumfang an Leistungen, die sogenannten Regelleistungen, für den Krankheitsfall abzusichern. Der Verpflichtung sich zu versichern, kann er dabei bei einem Versicherer seiner Wahl nachkommen. Er ist frei darin, seinen Versicherungsschutz so zu gestalten, wie es seinen Bedürfnissen entspricht, also z. B. mit einem hohen oder niedrigen Selbstbehalt, mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen, mit einem sehr unfangreichen Leistungskatalog, mit einer vollständig freien Arztwahl oder der Akzeptanz bestimmter Einschränkungen.

Jeder Bürger hat bei Geburt und beim Versicherungswechsel einen Anspruch darauf, im Umfang der Regelleistungen unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden, das ist ein sehr wichtiger Punkt, der ja gerade auch ihre Frau betrifft. Um allen einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu gewährleisten, muss jedes Krankenversicherungsunternehmen einen Pauschaltarif mit sog. Kontrahierungszwang anbieten, der weder nach Alter, Geschlecht, Risiko oder sonstigen Kriterien differenziert.

Der soziale Ausgleich erfolgt nicht mehr wie bisher unkoordiniert und mit teilweise ungerechten Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern über das an den einheitlichen Kriterien der Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit ausgerichtete Steuer- und Transfersystem. Ein entsprechender Pauschalbetrag als Bestandteil des liberalen Bürgergeldes, wie es die FDP fordert, sorgt dafür, dass auch Bürger, die nur über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, eine Krankenversicherung abschließen können. Auch die Pauschalen für Kinder sowie die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft werden durch die Steuerzahler finanziert.

Wir setzen damit auf ein Versicherungsmodell, das auf den Prinzipien des Wettbewerbs unter Anbietern von Gesundheitsleistungen und Versicherungen und der sozialen Verantwortung beruht. Funktionsfähiger Wettbewerb entsteht durch Wahlfreiheit der Patienten, privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, durch Tariffreiheit und flexible Vertragsstrukturen. Nachhaltigkeit entsteht durch den Aufbau von Altersrückstellungen, die bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren gehen dürfen. Nur so ist der freie Kassenwechsel möglich. Für die FDP gilt: Wahlfreiheit statt Zwangsversicherung, soziale Marktwirtschaft statt bürokratische Staatswirtschaft, Eigenverantwortung statt Bevormundung.

Bei den Vorschlägen der FDP geht es darum, dass alle Bürger eine zeitgemäße und bezahlbare Krankenversicherung bekommen, die ihnen im Bedarfsfall auch Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Betreuung sicherstellt. Es geht eben nicht darum, privat Versicherte und gesetzlich Versicherte gegeneinander auszuspielen oder mit platten Parolen den privat Versicherten ihre Vorteile zu nehmen, sondern darum, diese Vorteile allen Versicherten zugänglich zu machen.
Nicht alle gleich schlecht, sondern alle gleich gut zu stellen, das ist unser Ziel.

Ich glaube, dass durch die beschriebenen Maßnahmen ein transparentes und gerechtes Versicherungssystem geschaffen wird und es nicht zu einem „Gesetzesmurks“ kommt.

Beste Grüße
Ihr
Uwe Barth, MdB