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Frage von Patricia H. •

Frage an Ute Lehmann von Patricia H. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zum Thema "Organspende" und tragen Sie selbst einen Organspendeausweis bei sich?

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Antwort von
Bündnis C

Sehr geehrte Frau Holowka,

ich habe keine Organspendeausweis bei mir. Weil auf dem Ausweis drauf steht: "Nach meinem Tod bin ich einverstanden ...dass Organe entnommen werden." (sinngemäß)

Ich denke aber dass ein Mensch erst dann mit dem Sterben fertig ist wenn er vollständig  tot ist: Kein Herzschlag, keine Atmung, keine Nervenaktivität des Rückenmarks oder des Nervensystems im Bauch.

Meiner Meinung nach müsste im Ausweis stehen: "Im Falle des unumkehrbaren Sterbevorgangs ..bin ich bereit Organe zu Spenden."

Ich finde, dass hier Sterbende zur Organspende gebeten werden.  Sterbende brauchen eventuell doch Schmerzausschaltung, und Sterbebegleitung im OP.

Denn nur lebende Organe sind brauchbar.

Ich finde dass an künstlichen Organen mehr geforscht werden sollte --aber nur in ethisch akzeptablen Methoden.

Anhang zu künstlichen Organen:
So nicht, keine Organe per Stammzellengewinnen durch Menschen- Klonen  :
https://www.welt.de/gesundheit/article116231480/Forscher-klonen-erstmals-menschliches-Leben.html

Und auch keine fertigen Organe gewinnen durch Austragen von Embryonen, denen die Großhirnanlage (vor der Übertragung in die Leihmutter) zerstört wurde. Das "Hirntote" Kind wird in dieser Methode ausschliesslich als Ersatzteil-Lager durch Klonen erzeugt  und
geboren.(Deswegen gibt es das Embryonenschutzgesetz):
https://geneticliteracyproject.org/2018/06/13/we-need-transplantable-organs-how-far-should-we-go-to-get-them/
https://de.wikipedia.org/wiki/Klonen
Ganz interessanter  Blog zum Thema "Klonen" von SF-Fans:
https://www.gamestar.de/xenforo/threads/welche-rechte-hat-ein-menschlicher-klon.381274/page-2
Meine Meinung: Das Klonen von Menschen ist noch sehr gefährlich für den Klon sollte also verboten bleiben.
Aber falls es doch passiert, entgegen der Verbote weil sich ein Milliardär z.B, wegen der Organe klonen lässt:
Meiner Meinung nach hat ein erzeugtes Klon-Kind die gleichen Menschenrechte wie ein sonst ein "unschön" gezeugtes Kind. Kinder aus Inzest, Vergewaltigung haben ja auch die Menschenrechte. Der Auftraggeber gehört bestraft, nicht das Kind! (Wer sind die  Eltern
eines Klons? Er hat keine! Er hat nur EIN  Großelternpaar.  Es sollten in der nicht kriminellen Verwandtschaft dessen der sich hat klonen lassen ein Adoptivelternpaar gefunden werden.)
Das ist meine private Meinung.

Viele Grüße
Ute Lehmann