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Ute Kumpf
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Frage von Werner M. •

Frage an Ute Kumpf von Werner M. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Kumpf

Zur Zeit sind Erhöhungen der Energie ein umfangreiches Thema,
Im Zusammenhang mit dem Gaspreis wird laufend, von Politiker und Wirtschaftsleuten (auch Herr Glos) darauf hingewiesen, dass der Gaspreis an den Ölpreis gesetzlich gekoppelt ist. Diese Ursache kenne ich nicht. Ich denke mir jedoch, dass eine Entkoppelung auch möglich sein wird. Warum wird der Gaspreis nicht vom Ölpreis abgekoppelt? Es kann dies doch nur die Politik machen.

Freundliche Grüße
Werner Mauth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mauth,

vielen Dank für Ihr besonderes Interesse an „Abgeordnetenwatch“ und Ihre neue Frage an mich zum Thema „Ölpreisbindung“.

Die Ölpreisbindung wurde Mitte der 60er Jahre unter Federführung der Ruhrgas AG eingeführt, um Erdgas auf dem Wärmemarkt konkurrenzfähig zu machen, eine flächendeckende Versorgung mit Gasanschlüssen durchzusetzen und damit einen langfristig gesicherten Kundenkreis zu akquirieren. Heute wird Erdgas zu rund 80 Prozent importiert, unter anderem sind Norwegen und Russland die Hauptlieferländer. Auch wenn damit Gas heute bei weitem nicht mehr in dem Umfang wie in der Vergangenheit als Koppelprodukt gewonnen wird, ist es dennoch bei der Beschaffung bei der Orientierung am Ölpreis bzw. „Marktwert“ geblieben. Dies gilt sowohl für den Verbraucherpreis als auch für den Preis, den die Gasproduzenten erheben. Wie weit diese Koppelung noch vertretbar ist, wird auch in unserer Fraktion immer wieder als Problem diskutiert.

Sehr geehrter Herr Mauth, für mich ist jedoch ein weiterer Aspekt wichtig. Weltweit steigt die Nachfrage nach Energie. Die Lage an den Energiemärkten spitzt sich zu und die Energiepreise steigen massiv an. Unsicherheiten in vielen Förder- und Transitländern geben Anlass zur Besorgnis, ein Beispiel dafür ist der jüngste Gasstreit mit Russland. Die zunehmende Verbrennung fossiler Energieträger beschleunigt den Klimawandel.

Dagegen müssen wir etwas tun. Die Energiewende und Energieeffizienz müssen weiter vorangebracht werden. Nur so können Energiepreise langfristig gesenkt, die Abhängigkeit von Energieimporten gemindert, der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) reduziert, die Versorgungssicherheit erhöht und Energieverteilungskonflikten entgegen gewirkt werden.

Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Aktionsprogramm „Energieeffizienz“ die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für eine effizientere Nutzung von Energie gesetzt. Seit Anfang 2006 wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich ausgebaut – in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen sowie von steuerlichen Vergünstigungen stehen im Zeitraum 2006 bis 2009 jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Weitere Hinweise zum Thema Energieeffizienz finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de .

Mit freundlichen Grüßen,
Ute Kumpf