Portrait von Ute Bertram
Ute Bertram
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Bertram zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Reinhard B. •

Frage an Ute Bertram von Reinhard B.

Sehr geehrte Frau Bertram,

ich muss leider etwas ausholen - meine kurzen Fragen dazu finden Sie aber im Anschluss!

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier hat in einem Interview mit dem “Handelsblatt" der Bundesregierung “eklatantes Politikversagen” in der Flüchtlingskrise vorgeworfen.
Als zweiter Top-Jurist, hat auch der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio der Bundesregierung ebenfalls Versagen vorgeworfen.

Papier, sagte u. a., dass die Regierungspolitik die “Leitplanken” des deutschen und europäischen Asylrechts “gesprengt”, habe.
Laut Papier hat die Politik Deutschland in Gefahr gebracht. Die Politik “hat die zentrale Verpflichtung, Gefahren entgegenzutreten, die durch eine dauerhafte, unlimitierte und unkontrollierte Migration in einem noch nie da gewesenen Ausmaß nach Deutschland entstehen können”. So aber sei - unter anderem - der Sozialstaat bedroht.
- Was gedenkt die CDU (Sie als Abgeordnete) dagegen schnell und vor allem wirksam zu unternehmen?
- Wie hoch sind die "wahren" Kosten?
Welche Summe, incl. aller Leistungen (Sozialleistungen für Flüchtlinge (Unterbringung, Sozialhilfe, Kindergeld...) Personalkosten für Lehrer, zusätzliche Beamte, Polizei etc.) wird für dieses und das kommende Jahr im Bundeshaushalt veranschlagt?
Wie steht es mit der schwarzen Null?
- Werden Sie immer noch an der unbelehrbaren Dame festhalten, die diese Lawine - ohne jegliche Folgenabschätzung losgetreten hat?

Freundliche Grüße
Reinhard Brunke (im Interesse vieler CDU Wähler in meinem persönlichen Umfeld)

Portrait von Ute Bertram
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brunke,

vielen Dank für Ihre Fragen, in denen Sie Bezug nehmen auf Aussagen der früheren Bundesverfassungsrichter Papier und Di Fabio zur Flüchtlingspolitik.

Ich gehe davon aus, dass die dramatische Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab dem Sommer 2015 und deren Ursachen bekannt sind. Dies hat bedauerlicherweise dazu geführt, dass die Dublin-Abkommen de facto nicht mehr angewendet werden konnten und bevorzugt Deutschland als Zielland von Flüchtlingen angesteuert wurde. In diesem Zusammenhang ist es massiv zu unkontrollierter und damit rechtswidriger Grenzüberschreitung in unser Land gekommen. Zwar bin auch ich der Meinung, dass es zu den grundlegenden staatlichen Aufgaben gehört, Landesgrenzen zu sichern. Dass dies wochenlang nicht geschehen ist, ist wohl auch dem Umstand zuzuschreiben, dass im Vertrauen auf die „Festigkeit“ der Dublin-Regelungen entsprechende Vorkehrungen gegen einen solchen massiven Grenzübertritt nicht getroffen worden sind. Im Nachhinein fällt es leicht, hierin ein Versäumnis zu sehen.

Ob es allerdings jenseits der politischen Debatte etwa im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit zulässig gewesen wäre, angesichts zehntausender Flüchtlinge die Grenze zu Österreich hermetisch abzuriegeln, wäre Spekulation.

Zu Ihren einzelnen Fragen:
Es war – anfänglicher Kritik zum Trotz – richtig, dass die Bundesregierung zum 21. Oktober 2015 wieder wirksame Grenzkontrollen eingeführt hat. Entscheidend ist nun, dass die Verfahren zur Anerkennung als Asylant bzw. Flüchtling zügig bewältigt werden, was von der ersten Registrierung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss reichen muss. Das damit verbundene Problem ist m.E. weniger die Finanzierung als die verwaltungsmäßige Umsetzung, zu der qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl gehört. Ergänzend müssen Integrationsmaßnahmen vor Ort greifen. In dem Maße, wie diese erfolgreich sind, kann auch erwartet werden, dass sie volkswirtschaftlich vorteilhaft sein werden.

Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Integration der Flüchtlinge entstehen, sind Kosten des Bundes. Da im Übrigen die weitere Entwicklung in den kommenden Jahren nicht prognostiziert werden kann, können auch keine Angaben zu den Kosten gegeben werden. Im Bundeshaushalt 2016 wurden 6,1 Mrd. € als Rücklage zur anteiligen Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge und Asylbewerber eingeplant. Wegen des Haushaltüberschusses aus dem letzten Jahr in Höhe von 6 Mrd. € steht dieser Betrag zusätzlich für dieses und die kommenden Jahre zur Verfügung. Damit erscheint die „schwarze Null“ für 2016 gesichert.

Ihre letzte Frage sehe ich als rhetorisch an, weshalb es auch keine Antwort gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB