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Ute Bertram
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Frage von Mike K. •

Frage an Ute Bertram von Mike K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bertram,

erst ein Mal möchte ich Ihnen danken, dass Sie hier auf Fragen antworten. Dass dabei auch verschiedene Meinungen aufeinander treffen und sich austauschen ist ja gerade der Sinn des Diskurses.

Nun ergeben sich für mich aus Ihren bisherigen Antworten zwei Fragen.
In Ihrer Antwort an Herrn K. schreiben Sie: "...weil Sie mit Ihrer (Nach)Frage insinuieren, ich würde meine Entscheidungen in unlauterer Weise und zulasten des Volkes treffen" und unterstellen damit, dass das berechtigte Interesse der Wählerinnen an den Handlungen ihrer Repräsentanten automatisch einen Korruptionsvorwurf darstelle.

Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu folgenden Punkten:

1) Stellt Ihrer Argumentation nach nicht bereits die Öffentlichkeit der Parlamentsdebatten ein einen Ausdruck von Misstrauen dar? Schliesslich könnte die Bevölkerung auch hier einfach "vertrauen". Sehen Sie hier einen Unterschied, und wie begründen Sie Ihre Meinung? Wo beginnt und endet in Ihren Augen die Rechenschaftsbericht eines Abgeordneten?

2) Wenn die Öffentlichkeit einer Diskussion bereits einen Vorwurf darstellt, wie rechtfertigen Sie dann ihr Votum zur Vorratsdatenspeicherung? Verwerfen Sie damit nach Ihrer Argumentation nicht die Unschuldsvermutung? Wo sehen Sie einen Unterschied und warum?

Mit freundlichem Gruß,
Mike Karst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karst,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.

Zu Frage 1:
Ob eine öffentliche Debatte an sich und auch im Parlament schon einen Ausdruck des Misstrauens darstellt, hängt von ihrem Inhalt ab. Misstrauen kann auch gerechtfertigt sein, und in der parlamentarischen Kontrollfunktion gegenüber der Regierung ist es unausgesprochen gleichsam institutionalisiert.

Ihre Frage nimmt jedoch Bezug auf eine konkrete Frage, die von Misstrauen getragen wird, obwohl der Fragesteller mich überhaupt nicht kennt. Er hat mir nur aufgrund meiner Eigenschaft als Abgeordnete indirekt unterstellt, ich könnte bei meinen Entscheidungen käuflich sein. Damit wird zugleich eine Situation geschaffen, in der ich beweisen soll, dass ich mich als Volksvertreterin anständig verhalten habe; ein konkretes Verhalten wurde überhaupt nicht angesprochen.

Selbst wenn ich die Liste meiner Gesprächspartner und die Inhalte der Gespräche veröffentlichen würde, bliebe noch Raum für Verdächtigungen und Unterstellungen, wenn diese nicht widerlegbar sind. Beweisen Sie einmal, dass etwas nicht ist!

Zu Frage 2:
Nach meinem Verständnis spricht die Vorratsdatenspeicherung kein Misstrauen gegenüber der Bevölkerung aus. Sie stellt nur einen Datenpool dar, auf den erst bei dem konkreten Verdachtsfall auf ein schweres Verbrechen oder dessen Vorbereitung und nach richterlicher Einzelentscheidung durch staatliche Ermittlungsbehörden zugegriffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB