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Ute Berg
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Frage von Paul M. •

Frage an Ute Berg von Paul M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Berg,

nun ist die Katze aus dem Sack: Statt wie von Ulla Schmidt angekündigt ein Beitragssatz von ca. 13,x Prozent muss mit 15,6 bis 15,8 % gerechnet werden.
Für einen Rentner (halber Beitrag) bedeutet das eine Rentenkürzung um (15,6 -13,6):2= 1%. D.h. die gerade erst gewährte Rentenerhöhung ist wieder weg. Rechnet man noch die 3% pro Jahr Inflationsrate hinzu sieht die Zukunft für einen Rentner düster aus.
Beispiel:
Oktober 2008: Brutto Rente 1400 EUR
Rente Oktober 2008: 1264,90 EUR (6,8% KV, 0,9% Zahnversicherung, 1,95% PV)
Kaufkraft Oktober 2009: 1208,90 EUR (7,8% KV, 0,9% Zahnversicherung, 1,95% PV, 3% Inflation)
Kaufkraft Oktober 2010: 1172,36 EUR ( 3% Inflation)
Kaufkraft Oktober 2011: 1137,45 EUR ( 3% Inflation)
Kaufkraft Oktober 2012: 1103,33 EUR ( 3% Inflation)
Kaufkraft Oktober 2013: 1070,26 EUR ( 3% Inflation)
Kaufkraft Oktober 2014: 1038,12 EUR ( 3% Inflation)

Warum wird die Rentenerhöhung nicht an die Erhöhung der Beamtenpensionen angepasst?
Warum kann der Steueranteil am Gesundheitsfonds nicht erhöht werden?
Warum brauchen wir überhaupt den Gesundheitsfonds, wenn die Beiträge so stark erhöht werden müssen?
Es gibt günstige Kassen mit nur 12,6% Beitragssatz, eine Erhöhung auf 15,6% bedeutet 3% Steigerung (1,5% für einen Rentner).

Gott sei Dank dauert es bis zu den nächsten Wahlen nicht mehr lange, und die Rentner werden diese Abzocke sicher nicht vergessen.

M.f.G.
P. Marten

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SPD

Sehr geehrter Herr Marten,

mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gilt für alle gesetzlich Versicherten und damit auch für alle Rentnerinnen und Rentner der gleiche einheitliche Beitragssatz von 14,6% des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt der allein vom Mitglied zu tragende zusätzliche Beitragssatz von 0,9%.
Mit dem zweiten Konjunkturpaket, über das sich die Große Koalition vor 2 Wochen geeinigt hat, planen wir, den Beitragssatz zum 1. Juli 2009 um 0,6% zu senken – was zur einen Hälfte die Arbeitnehmer bzw. Rentner entlastet, zur anderen Hälfte die Arbeitgeber. Die SPD wollte eigentlich eine stärkere Entlastung für untere bzw. mittlere Einkommen und Rentner herbeiführen und den o.g. Zusatzbeitrag von 0,9% ganz durch Steuern finanzieren. Das hat die Union aber leider nicht mitgemacht. Es wird allerdings bei einem einheitlichen Beitrag für alle gesetzlich Versicherten bleiben. Das bedeutet für manche, dass sie mehr zahlen müssen als früher, andere müssen weniger zahlen.

Solidarischer Ausgleich
Bislang hat jede einzelne Krankenkasse ihren eigenen Beitragssatz festgelegt, so dass es zu erheblichen Belastungsunterschieden für die Versicherten gekommen ist. Der günstigste Beitragssatz lag 2008 bei 11,8%, der höchste bei 16,5%.
Diese Verteilung war aber nicht fair. Viele Mitglieder zahlten nicht deswegen höhere Beiträge, weil ihre Kasse unwirtschaftlich arbeitete, sondern weil ihre Kasse eine ungünstige Versichertenstruktur hatte. Beispielsweise musste die AOK Berlin einen Beitragssatz von 15,8% (plus 0,9% Sonderbeitrag) erheben, vor allem, weil etwa die Hälfte ihrer Versicherten RentnerInnen sind. Auch die AOK Saarland erhob im Jahr 2008 diesen hohen Beitragssatz und hat mittlerweile nur noch 170.000 Versicherte, von denen gut 84.000 Rentnerinnen und Rentner sind. Dagegen konnte ihr größter Konkurrent, die IKK-Südwest, bei 314.000 Versicherten und nur 10.000 Rentnern einen Beitragssatz von nur 12,3% erheben. Mit der Neuordnung der Finanzierung wird dafür gesorgt, dass dieser verzerrte Wettbewerb aufhört und dass die Beitragsmittel gerecht verteilt und damit ungerechtfertigte Beitragsvorteile und -belastungen abgebaut werden. Krankenkassen, die mehr ältere und mehr kranke Menschen versichern, erhalten durch die Neuordnung mehr Geld aus dem „Solidartopf“ als bisher.
Diese Neuordnung führt in der Tat dazu, dass die Beiträge bei einigen Kassen ab dem 1.1.2009 steigen. Andere Kassen, deren bisheriger Beitragssatz über dem neuen einheitlichen Beitragssatz liegt, haben dann einen niedrigeren Beitragssatz.

Grund für steigende Beiträge
Der Start des Gesundheitsfonds ist jedoch nicht der Grund für steigende Beitragssätze. Die Erhöhungen resultieren vor allem aus einer seit langem geforderten besseren Vergütung für ambulante ärztliche Leistungen, aus finanziellen Entlastungen der Krankenhäuser, sowie aus steigenden Arzneimittelausgaben. Die Finanzierung des medizinisch-technischen Fortschritts und die Zunahme chronischer Krankheiten im Rahmen einer älter werdenden Gesellschaft erfordern ebenfalls zusätzliche Finanzmittel. Diese Entwicklung wäre auch ohne den Gesundheitsfonds eingetreten. Daher hätte Ihre Kasse auch ohne Fonds ihren Beitragssatz erhöhen müssen.

Rentenerhöhung
Wie Sie sicher wissen, wurden die Renten zum 1. Juli 2008 stärker angehoben als ursprünglich vorgesehen. Damit auch die Rentnerinnen und Rentner vom wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre profitieren, hat die Bundesregierung entscheiden, die so genannte „Riestertreppe“ (eine Ausgleichsregelung aufgrund der Mehrbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge) in diesem und im nächsten Jahr auszusetzen. Wir werden auch im nächsten Jahr darauf achten, dass die Rentnerinnen und Rentner trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wie geplant von der höheren Rentenanpassung profitieren. Nach langen Jahren von Nullrunden oder Kleinstanpassungen halte ich diese Erhöhung für richtig. Natürlich weiß ich, dass auch sie nicht üppig ist, aber sie schöpft aus, was möglich ist.

Beamtenpensionen
Mit dem Tarifabschluss für die Bundesbeamten zum 1. Januar 2008 erhöht sich automatisch die Bundesbeamtenbesoldung (allerdings gemindert durch den sog. Riesterfaktor). Weil die prozentuale Anpassung 2008 Jahr höher war als bei der gesetzlichen Rente, haben Teile der Presse versucht, daraus einen Skandal zu machen. Das ist bei einer sachlichen Betrachtung der Lage aber nicht gerechtfertigt. Die jährlichen Veränderungen weichen zwar wegen der jeweiligen Besonderheiten von Rente und Beamtenversorgung immer wieder voneinander ab. Über längere Zeiträume haben sich Rente und Beamtenversorgung aber vergleichbar entwickelt.
Vor 2008 wurde die Beamtenversorgung letztmals 2004 prozentual erhöht. Im Ergebnis lag die Bundesbeamtenversorgung im Jahr 2007 um ca. 2,14 % unter den Beträgen des Jahres 2002, die gesetzliche Rente hingegen um ca. 1,59 % darüber. Die letzte Steigerung der Bundesbeamtenversorgung deckt also überwiegend einen Nachholbedarf ab.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Berg