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Frage von Andrea H. •

Frage an Ursula von der Leyen von Andrea H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

wir haben im Januar letzten Jahres Zwillinge bekommen.

Seit Januar 2009 bekommen wir Landeserziehungsgeld. Als wir nun eine Frage zu einem evtl. Folgeantrag hatten, wurde uns gleich am Telefon mitgeteilt, das wir ab 2010 keine Leistung mehr bekommen.

WIE KANN MAN EINE SOLCHE ENTSCHEIDUNG TREFFEN; OHNE VORHERIGE PRÜFUNG EINES FOLGEANTRAGS?

Im Gesetzestext zum Landeserziehungsgeld in Bayern steht unter Dauer des Bezugs wörtlich:" für das erste Kind 6 Monate, für jedes weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes."

NACH WELCHEN MAßSTÄBEN BEMESSEN SICH HIER DIE ZAHLUNGEN BIS ZUM 36: LEBENSMONAT? WIRD MAN BEIM LANDESERZIEHUNGSGELD BESTRAFT WENN MAN ZWILLINGE HAT?WERDEN HIER ZWILLINGE WIE NORMAL ZWEI KINDER BERECHNET?

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Heinicke

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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