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Ursula von der Leyen
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Frage von Annette H. •

Frage an Ursula von der Leyen von Annette H. bezüglich Frauen

Ungerechte Regelung bei Erziehungszeiten beseitigen!Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung protestiere ich ausdrücklich.

Unsere zwei Kinder sind 1981 und 1984 geboren und fallen damit unter diese ungerechte Stichtagsregelung . Ich halte es für ungerecht, wenn Kinder, die nach 1992 geboren sind 3 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten und wir für unsere Kinder nur jeweils einen Punkt erhalten. Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde. Auch die Kindererziehungszeiten weichen deutlich voneinander ab. Die anrechenbaren Zeiten betragen bei Geburt eines Kindes vor 1992 nur 12 Monate und bei Geburt nach 1992 36 Monate.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten umzusetzten, um eine Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen.

Ich möchte nun von Ihnen wissen, wann ich mit einer Umsetzung dieser Vereinbarung und damit einer Gleichbehandlung rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Hagenkötter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.