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Ursula von der Leyen
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Frage von Susanne Z. •

Frage an Ursula von der Leyen von Susanne Z. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau von der Leyen

Ich eröffne im November diesen Jahres eine privat gewerbliche Kita ( auf selbständiger Basis)
Kann ich , wenn ich jetzt eine Kinderpflegerin einstelle , diese auch nach 2011 noch weiter beschäftigen ?
Die Einrichtung wird 2 gruppig mit kidern unter 3, und es war ein langer Weg ( mit vielen Hürden). Warum macht man es Leuten so schwer , die so etwas auf selbständiger Basis ( ohne Zuschüssse eröfffnen wollen).
Das es Kontrollen geben muss ist klar, aber teilweise sind es so banale Sachen an denen es dann hagt.
Bin ausgebildete Erzieherin mit 25 Jahren Berufserfahrung

Mfg.
S. Zimmermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

ich freue mich, dass Sie im November 2009 eine private Kita eröffnen. Denn: um allen Kindern in Deutschland die Chance auf Erziehung, Bildung und Betreuung bieten zu können, muss ein breites, familiennahes Angebot an guten Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.

Für die Bundesregierung zählt eine gute und nachhaltige Familienpolitik zu den vordringlichen Zukunftsprojekten. In Deutschland soll eine Familienpolitik gelten, die die Lebensentwürfe der Menschen aufgreift, die Elternschaft zur attraktiven Wahl macht und Berufstätigkeit als Lebensperspektive unterstützt. Eine Familienpolitik, die Eltern und Kinder in jeder Lebensphase nachhaltig stützt, braucht vor allem den Ausbau der Familien ergänzenden Bildung, Betreuung und Erziehung.

Ein wichtiger Teil dieser Familienpolitik ist der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung. Frühe Förderung verbessert die Chancen unserer Kinder auf einen guten Start ins Leben. Je breiter das Angebot für eine gute und individuelle Förderung der Kinder, desto günstiger sind auch die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach der Elternzeit. Ziel der Bundesregierung ist daher, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu schaffen.

Dies erfordert eine enorme gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie aller, die sich im Bereich der Kinderbetreuung engagieren. Deshalb kann auf keinen Einrichtungsträger verzichtet werden, der Betreuungsplätze anbietet, von den Privatinitiativen, über die Kirchen und Wohlfahrtsverbänden bis zu den Unternehmen, wenn die Qualität stimmt.

Ich begrüße daher das Angebot Ihrer privaten Kita als einen guten Beitrag zur Unterstützung der Ziele der Bundesregierung für ein kinder- und familienfreundliches Deutschland.

Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann ich Ihnen aber leider keine Antwort auf Ihre Frage zur Weiterbeschäftigung einer Kinderpflegerin geben. Nach den Zuständigkeitsregeln unserer Verfassung ist die Errichtung und der Betrieb von Angeboten der Kindertagesbetreuung Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der Kindertagesstättengesetze der Länder. Die Kreise und Städte werden dabei im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung tätig und unterliegen der Rechtsaufsicht der zuständigen Landesbehörden.

Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Landes- bzw. Kommunalbehörden (Landesjugendamt, Jugendamt) zu wenden.

Viel Glück und Erfolg für die Eröffnung Ihrer privaten Kita.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen