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Ursula von der Leyen
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Frage von Stephan W. •

Frage an Ursula von der Leyen von Stephan W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

wir sind im Oktober 2008 stolze Eltern einer kleinen Tochter geworden. Meine Frau hat Elternzeit beantragt. Nun wurde bei meiner Frau im Juni leider Gottes Brustkrebs diagnostiziert. Eine Rückkehr ins Berufsleben ist im Moment leider ausgeschlossen. Nun haben wir folgendes Problem:
Wenn sich meine Frau "Krank" schreiben lässt, wird die Zahlung des Elterngeldes für die Zeit der Krankschreibung eingestellt, ohne dass diese im Anschluß wieder fortgeführt wird. Wie kann das sein? Wäre es nicht richtig, die Zahlungen nach dem Ende der Krankschreibung fortzuführen, wenn schon die Förderung für 12 bzw. 14 Monate versprochen wird.
Ich bin im Moment alleiniger Ernährer der Familie, und die Krankheit meiner Frau belastet unsern Haushalt noch zusätzlich. Und jetzt kann sich meine Frau nicht mal krank schreiben lassen, da sonst die Zahlungen des Elterngeldes eingestellt werden? Ich bitte Sie hierzu höflich um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

das Elterngeld soll allen Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes die Betreuung ermöglichen, ohne dadurch allzu große Einkommenseinbußen fürchten zu müssen. Es dient dazu, jungen Familien auch nach der Geburt eines Kindes einen Ausgleich für Einkommen zu leisten, das infolge der nach der Geburt veränderten Lebenssituation der betreuenden Personen weggefallen ist. Es soll einen Schonraum schaffen, in dem sich die Familie nach der Geburt ihres Kindes auf die neue Situation einstellen und zusammenfinden kann. Zu diesem Zweck ersetzt es den berechtigten Personen in der Regel zwei Drittel des Voreinkommens. Bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes gibt es daher für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge. Das Elterngeld ist dabei eine Leistung zum Ersatz von weggefallenen und noch nicht ersetzten Einkommen. Dort, wo dieser Schonraum bereits durch andere Leistungen, wie z.B. durch Krankengeld oder andere Einkommensersatzleistungen für den Erwerbsausfall im Krankheitsfall, abgesichert ist, ist das Elterngeld nicht erforderlich, um den angestrebten Schutz zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen