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Ursula Hammann
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Frage von Monika F. •

Frage an Ursula Hammann von Monika F. bezüglich Umwelt

Guten Tag!

Frau Hammann, irgendwie müssen wir alle die "Unkräuter" auf den Bürgersteigen vernichten. Das ist richtig, stellen doch manche Wurzeln eine Unfallgefahr für andere dar. Doch, warum dürfen dazu in Hessen diese entsetzlichen Gasflammenwerfer benutzt werden? Keiner der Nutzer dieser brandgefährlichen Dinger,kann den Funkenflug kontrollieren. In unserem schönen Land, indem es immer noch viele Fachwerkhäuser gibt, ist das unverantwortlich. Heute stand in der hiesigen Tageszeitung nicht zum ersten Mal, dass "statt Unkraut - das Haus brannte". Immer wieder und immer häufiger gibt es diese Meldungen. Auch sind diese, zu jeder Zeit verfügbaren sog. Himmelslaternen, eine ebenso brandgefährliche und unkonrollierbare Gefahr für alle Fachwerkhäuser. Das ist das Gegenteil von Umweltschutz! Was können Sie gegen diese absolut nicht notwendigen, aber mehr als gefährlichen, Brandverursacher tun? Es wäre toll, wenn auch das Land Hessen, wie auch schon andere Länder, diese Dinger verbieten würde.

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und mit besten Grüßen

Monika Frank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Frank,

Ihre Bedenken zum Thema Brandgefahr durch Himmelslaternen und Gasflammenwerfer kann ich nachvollziehen und möchte gern darauf eingehen.

Was die von Ihnen angesprochenen Himmelslaternen angeht, gilt für deren Einsatz in Hessen seit 2009 ein striktes Verbot per Gefahrenabwehrverordnung. Folglich dürfen diese Laternen auch nicht im hiesigen Handel erhältlich sein. Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Bis zu diesem landesweiten Verbot hatten die Kommunen die Möglichkeit, in ihren Gefahrenabwehrverordnungen eigene Verbotsregelungen zu treffen. Aufgrund der zunehmenden Zahl an Bränden, die durch diese Feuerlaternen entstanden sind, hatte sich die Landesregierung dann jedoch dazu entschlossen, ein für ganz Hessen gültiges Verbot auszusprechen. Für die Verfolgung und Ahndung sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.

Die handelsüblichen Gasflammenwerfer zur Unkrautvernichtung sind in ganz Deutschland erlaubt und es gibt hierzu keine speziellen gesetzlichen Regelungen bzw. Verordnungen, da Gasflammenwerfer generell als nicht sonderlich gefährlich eingestuft werden. Aus unserer grünen Sicht ist die mechanische Unkrautbekämpfung durch Jäten und Hacken natürlich die beste Methode. Allerdings bildet die thermische Vernichtung der Unkräuter an Wegrändern etc. immerhin eine bessere Alternative zu den giftigen und teils noch schwerer zu kontrollierenden Pflanzenvernichtungsmittel wie bspw. dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Round up.

Vor diesem Hintergrund hatte die grüne Umweltministerin in diesem Sommer einen Erlass an den Pflanzenschutzdienst des Landes Hessen verschickt. Demnach unterliegt der Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Freiflächen in Hessen einem Genehmigungsvorbehalt. Hier sollen Alternativen, wie das mechanische oder thermische Bearbeiten der Flächen zum Einsatz kommen.

Meines Wissens ist ein Einschreiten der Polizei im konkreten Fall nur möglich und geboten, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestünde, etwa bei erhöhten Waldbrandwarnstufen etc.

Somit hoffe ich, dass ich Ihre Bedenken etwas abmildern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Hammann, MdL