
Antwort 21.08.2008 von Umberto Wöhrle Rentner
(...) Der jetzige Länderfinanzausgleich stellt den Versuch dar, die Interessen der finanzschwachen Länder zu wahren und gleichzeitig eine Anreizwirkung in das System einzubauen. Da zudem die zahlreichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten waren, entstand das dargestellte äußerst komplexe System. (...)
