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Frage von Juergen V. •

Frage an Ulrike Flach von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Flach,

die Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten und eine mögliche Beeinflußung der Gesetzgebung durch Lobbyinteressen ist aktueller denn je.
Ihr Kollege Spahn (CDU) sieht z.B. keine Interessenskonflikte seiner Beteiligung an der Lobbyfirma Politas (Bericht Focus, Ende Nov.) Herr Spahn ist aber seit Jahren im Gesundheitsausschuss des Bundestages und damit maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Hierzu habe ich einige Fragen an Sie.

Es werden u.a. durch diese Firma folgende Leistungen angeboten:

Public-Affairs-Consulting kann kurzfristige Ziele – etwa die Beeinflussung eines bestimmten Gesetz- gebungsverfahrens – haben oder Teil einer langfristigen Strategie sein.
Wir identifizieren mit Ihnen politische Ziele und prüfen, ob Public-Affairs-Consulting für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sinnvoll sein kann.
Oder: Mit einem politischen Monitoring helfen wir Ihnen, relevante Gesetzgebungsverfahren zu identifizieren, noch bevor sie ins Parlament kommen. (Quelle: Internetseite Politas)

Steht ein Abgeordneter der an einer solchen Firma beteiligt ist und diese Leistungen als Abgeordneter der Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren solche Leistungen anbietet, nicht mehr als nur im Widerspruch der Interessen?

Warum ist es dem Bundestag nicht möglich, dass Antikorruptionsgesetz zu ratifizieren?
Neben Deutschland sind es nur noch wenige Staaten wie z.B. Syrien die es noch nicht beschossen haben.

Gruss
J.Vanselow

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