
Antwort 28.03.2012 von Ulrich Stellfeld-Petersen SSW
(...) Solange es aber keine endgültige Entscheidung gibt, sollte der „vorbeugende Gesundheitsschutz“ der Verbraucher Vorrang haben. (...)


(...) Solange es aber keine endgültige Entscheidung gibt, sollte der „vorbeugende Gesundheitsschutz“ der Verbraucher Vorrang haben. (...)