Ulrich Stellfeld-Petersen
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Frage von Michael B. •

Frage an Ulrich Stellfeld-Petersen von Michael B. bezüglich Gesundheit

Moin Moin,

ich habe zur Zeit nur eine kleine Frage, die mich beschäftigt.

Wie stehen Sie zum Thema "E-Zigarette ist ein Arzneimittel"?
Nach der parlamentarischen Anfrage der Linken im Bundestag, gab die Pressestelle der Bundesregierung folgende Meldung heraus: " E-Zigaretten gelten als Arzneimittel" weiter ist zu lesen: Zitat: "Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder –liquids dem Arzneimittelgesetz." Zitat Ende

Meiner Meinung nach hat die Bundesregierung weder das Recht noch die Zuständigkeit für eine Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel. Es gibt nämlich derzeit keinerlei rechtliche Beurteilung durch fachlich qualifizierte Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böttcher

Antwort von
SSW

Sehr geehrter Herr Boettcher,

leider kann ich erst heute auf Ihre Frage antworten. Die Recherche brauchte seine Zeit und hat folgendes ergeben:
Derzeit ist es ungewiss, wie im Zusammenhang mit den E-Zigaretten entschieden wird.
Es ist Aufgabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Einstufung der E-Zigarette vorzunehmen. Ich bin der Meinung dass wir abwarten sollten, zu welchem Ergebnis das Institut kommt.
Solange es aber keine endgültige Entscheidung gibt, sollte der „vorbeugende Gesundheitsschutz“ der Verbraucher Vorrang haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stellfeld-Petersen