Portrait von Ulrich Kelber
Ulrich Kelber
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulrich Kelber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan-Bernd B. •

Frage an Ulrich Kelber von Jan-Bernd B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kleber,

Ich wollte mal genau wissen wieso der Bundestag aus 598 Sitzen besteht und nicht aus einer geraden Zahl wie z.B. 600.
Dass sich die Zahl aus den Bundestagswahlkreisen und den Überhangmandaten ergibt weis ich, jedoch möchte ich gerne wissen, wieso es 299 Bundestagswahlkreise und nicht 300 gibt und wieso es 299 weiter Sitze für die Zweitstimmen gibt.
Man könnte die Stimmen ja auch genauso verteilen damit die Zahl auf 600 kommt.
Hat das viel. mit älteren "Regeln" des Bundestags zu tun?
Oder wieso und vor allem wer legt diese Zahl fest?

Hoffe auf baldige Antwort

mfg
Jan-Bernd Brinker

Portrait von Ulrich Kelber
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brinker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Größe des Bundestages.
Da ich zu der Zeit (1996) auch noch nicht im Bundestag war, musste ich mich auch erst einmal nachlesen, aber das ist ja auch ganz interessant.
Der Bundestag hatte 1995 beschlossen, dass die Zahl der Abgeordneten reduziert werden sollte um maximal 100 Mandate. Es wurde eine Reformkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten sollte, diese legte 1996 ihre Ergebnisse vor. Sie schlug vor, dass jeder Bundestagswahlkreis rund 249 000 Einwohner haben sollte (das entsprach einem "Zuwachs" von rund 30.000 Einwohner pro Wahlkreis), um die Größe der Flächenwahlkreise in einem noch vertretbaren Rahmen zu halten. (Die größten Flächenwahlkreise in Deutschland haben eine Fläche die doppelt so groß ist wie das Saarland.) Aus dieser Einwohnerzahl ergab sich nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes eine Zahl von 299 Wahlkreisen und damit insgesamt 598 Sitzen im Bundestag, da noch einmal entsprechend viele Mandate dazukommen, um das tatsächliche Stimmenverhältnis der Parteien bei der Zweitstimme widerzugeben. Nur so haben ja die "kleineren" Parteien die Möglichkeit im Bundestag vertreten zu sein. Nachlesen lässt sich das alles in den Berichten der Reformkommission auf den Drucksachen 13/4560 und 13/4860, die Sie auf der Internetseite des Bundestages finden können.
Ich persönlich würde aber auch vermuten, dass es der Reformkommission wichtig war, die Zahl der Mandate auf unter 600 zu begrenzen, um die Symbolwirkung zu verstärken.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber