
(...) Ergänzen möchte ich hier daher lediglich den Hinweis, dass die von Ihnen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsauffassung der baden-württembergischen Landesregierung ausdrücklich bestätigt hat, wonach grundsätzlich selbst rechtswidrig erlangte Steuerdaten als Beweismittel für Ermittlungsverfahren gegen Steuersünder verwertet werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht sieht in seiner Entscheidung zugleich aber durchaus die Möglichkeit, dass der Ankauf von "Steuer-CD´s" durch die Steuerbehörden rechtswidrig oder gar strafbar sein könnte. (...)