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Frage von Antje S. •

Frage an Ulli Nissen von Antje S. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Nissen

Erstmal vielen Dank dafür, dass der zunächst geheime öffentlich-rechtliche Vertrag zum Kohleausstieg jetzt veröffentlicht wurde und dass nun auch die Abgeordneten darüber abstimmen dürfen.

Ich möchte Sie bitten noch folgende Informationen bei der Abstimmung über das Kohleaustiegsgesetz zu berücksichtigen

Unter anderem zu den verschiedenen Sektoren, in denen Deutschland mehr C02 reduzieren muss und weshalb gerade der Energiesektor so wichtig ist
https://www.scientists4future.org/defizite-kohleausstiegsgesetz-kvbg-e/

Leider hat das aktuelle Gesetz nicht mehr viel mit der Empfehlungen der
Kohlekommission, dem sogenannten Kohlekompromiss zu tun. Bitte nehmen Sie sich
wenigstens eine halbe Stunde Zeit um den Vortrag von Dr. Felix Chr. Matthes
vom Ökoinstitut anzuschauen. Er war Mitglied in der Kohlekommission
https://www.youtube.com/watch?v=S2Md1Tkxo_g

Weshalb wurde nicht wenigstens der Kohlekompromiss komplett im Kohleaustiegsgesetz umgesetzt ? Das war doch schon ein schwieriger Aushandlungsprozess, obwohl man mit dem Klima ja leider keine Kompromisse schließen kann (schön wärs ja wenn das ginge...)

Auch wenn öffentlich-rechtliche Vertrag inzwischen öffentlich einsehbar ist und einige der schlimmsten Befürchtungen ausgeräumt sind ist völlig unklar auf welcher
Grundlage die vorgesehenen hohen Entschädigungen an RWE und LEAG beruhen.
https://www.klima-allianz.de/veranstaltungen/detail/absprachen-mit-kohlelobby-jurist-innen-fordern-transparenz-per-eilverfahren/

Warum sind diese Grundlagen nicht öffentlich ? Wenigstens die Abgeordneten sollten sie doch einsehen können !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sander,

vielen Dank für Ihr drittes Schreiben zum gleichen Thema.

Darf ich eine herzliche Bitte an Sie richten? Es ist wenig zielführend mir Links zu You-Tube-Videos zu senden, die 1,25 Stunden dauern. Es wäre für die Transparenz besser, wenn Sie Ihre Bedenken kurz in eigenen Worten ausdrücken würden.

Der Vertrag ist erst in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet worden und konnte erst nach der Verabschiedung veröffentlicht werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass sich auch das Parlament mit dem Vertrag befasst und dem Vertrag zustimmen muss. Es wird im September eine Anhörung zum Vertrag geben. Es handelt sich also nicht um einen "Geheimvertrag", wie von Ihnen behauptet.

In dieser Woche ist es uns gelungen, die letzten Änderungen am Kohleausstiegsgesetz mit der Union zu einen, letzte Woche haben wir uns in der Koalition zudem zum Strukturstärkungsgesetz geeinigt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in beiden Gesetzen ganz wesentliche Verbesserungen erreicht. Wir zeigen gerade auch in der Kombination beider Gesetze, dass wir als SPD Klimaschutz und Beschäftigung verbinden. Wir sind die Strukturwandelpartei, weil wir die zentralen Zukunftsaspekte der Transformation verbinden: gute Beschäftigung von morgen, innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen und Klimaschutz. Strukturwandel braucht einen aktiven, gestaltenden Staat. Wir haben bei beiden Gesetzen als SPD-Bundestagsfraktion gezeigt, dass wir auch bei den noch anstehenden Transformationsaufgaben für ein solches modernes Staatsverständnis stehen und die Menschen beim Wandel unterstützen und nicht allein lassen.

Im Ergebnis wird Deutschland als erstes hochindustrialisiertes Land in dieser Form gesetzlich fixiert aus Atom und Kohle aussteigen. Um dieses Gesetz vorzubereiten, haben wir die Kohlekommission eingesetzt, die diesen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt unter Einbindung aller Betroffenen diskutiert und einen guten Kompromiss erarbeitet hat. Wir haben lange verhandelt, damit sich dieser Kompromiss auch im Gesetz abbildet: Und wir finden, es ist uns gelungen, alle Interessen bestmöglich zusammenzubinden.

Der Kohleausstieg ist ökologisch, sozial und rechtssicher. Ein entschädigungsfreier Ausstieg vor 2038 bleibt weiterhin möglich, wenn dies zur Erreichung der Klimaziele erforderlich wird. Wir helfen den Beschäftigten der Kohlewirtschaft mit dem Anpassungsgeld. Wir unterstützen den Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Wir verankern den Ausstieg rechtssicher im Kohleausstiegsgesetz und schaffen belastbare Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Mit den Umrüstprogrammen investieren wir in die Zukunft unserer Energieversorgung, denn als hochindustrialisiertes Land können wir nicht von heute auf morgen den Schalter umlegen. Wir müssen erst Alternativen schaffen, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Daher müssen wir auch bei den erneuerbaren Energien sehr schnell vorankommen und direkt nach der Sommerpause die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschließen. Dazu gehören insbesondere ambitionierte und gesetzlich verankerte Ausbaupfade für Wind und Photovoltaik, eine stärkere finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an den Erlösen der Windenergie, eine Reform des Mieterstroms und eine bessere Förderung großer Solar-Dachanlagen.

Mit dem Strukturstärkungsgesetz machen wir deutlich, dass der Bund die Reviere nicht allein lässt. Bis 2038 werden bis zu 40 Milliarden Euro in den Aufbau neuer Beschäftigung und neuer Wertschöpfung in die betroffenen Regionen investiert. Das ermöglicht eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur und bedeutet einen Schub für den Ausbau technologischer Zukunftskompetenz in den Bereichen Digitalisierung, Medizin, Logistik und Mobilität. Und wir zeigen, dass wir die regionale Bedeutung des Strukturwandels verstanden haben: Wir achten darauf, dass beim Kohleausstieg und auch bei den anstehenden Veränderungen in vielen anderen Branchen die Menschen in ihrem Lebensumfeld Sicherheit haben, dass es eine Perspektive gibt, weil der Staat sie in dem Wandel unterstützt und nicht allein lässt.

Wir stehen zum Pariser Klimaabkommen. Wir wollen, dass Deutschland spätestens 2050 klimaneutral wird. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen reduziert werden, einschließlich der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Verkehrssektor, dem Gebäudebereich und der Landwirtschaft. Um das zu gewährleisten, hat Deutschland erstmals die Klimaziele einschließlich eines Kontrollmechanismus in einem Klimaschutzgesetz rechtlich verankert. Zudem sieht das Kohleausstiegsgesetz in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 Überprüfungspunkte vor, die auch die Einhaltung der Klimaschutzziele beinhalten.

Bereits Ende dieses Jahrs wird der erste Block eines Braunkohlekraftwerks vom Netz gehen. Danach werden bis Ende 2022 insgesamt weitere acht der ältesten Kraftwerksblöcke abgeschaltet. Für den Klimaschutz bringt das rund 20 bis 25 Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr. Zusammen mit weiteren Stilllegungen kleinerer Kraftwerke können die verbleibenden Braunkohlekapazitäten, wie von der KWSB empfohlen, bis Ende des Jahres 2022 von 20 GW auf 15 GW reduziert werden.

Bis zum Jahr 2030 gehen weitere 10 Kraftwerksblöcke vom Netz, ein Block wird noch bis Anfang der 30er Jahre in eine Sicherheitsbereitschaft überführt. Wie von der KWSB vorgeschlagen, sind dann noch rund 9 Gigawatt (GW) Braunkohle in Betrieb – das ist gut eine Halbierung im Vergleich zu heute. Die verbleibenden elf weiteren Braunkohlekraftwerksblöcke werden dann spätestens 2038 stillgelegt. Denn vereinbart wurde auch, dass in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft werden kann, ob alle für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen bzw. Kraftwerksabschaltungen jeweils um bis zu drei Jahre vorgezogen werden können.

Die Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden. Damit ist es möglich, das von der KWSB empfohlene Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern und letztlich auch Rechtssicherheit herzustellen. Schwer kalkulierbare rechtliche Risiken werden damit auf ein Minimum beschränkt. Im Gegenzug verzichten die Unternehmen auf mögliche Klagen gegen Stilllegungen und auf betriebsbedingte Kündigungen. Die Höhe der Entschädigung ist das Ergebnis der Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern und soll insbesondere potenzielle entgangene Gewinne ausgleichen. Stilllegungen ab dem Jahr 2030 werden nicht mehr entschädigt. Die nominale Gesamtentschädigung (exklusive der Vergütung der Sicherheitsbereitschaft) soll bei 2,6 Milliarden Euro für RWE und 1,75 Milliarden für LEAG liegen. Die Entschädigung soll in 15 Jahrestranchen ausgezahlt werden, bei RWE ab dem Jahr 2020, bei LEAG ab 2025. Den Verträgen muss das Parlament aber noch zustimmen. Dies werden wir erst im September tun. Damit haben wir noch Zeit, die Verträge zu prüfen und eine Anhörung dazu durchzuführen.

Die KWSB hat zur Umsetzung der Ziele im Braunkohlebereich eine „einvernehmliche Vereinbarung auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern“ vorgeschlagen. Diese soll „sowohl eine Einigung über Entschädigungsleistungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“ enthalten.

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung und den flankierenden gesetzlichen Vorschriften zur Braunkohle im Kohleausstiegs-gesetz wird die Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung planbar und rechtssicher umgesetzt. Mit den Entschädigungen schafft die Bundesregierung Sicherheit, damit der Kohleausstieg nicht unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Im Gegenzug sollen die Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund verzichtet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen