
(...) vielen Dank für die Anfrage. Die Verantwortung für die Organisation des Notdienstes in der ambulanten Versorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen in den jeweiligen Bundesländern. Diese haben die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. (...)