
Sehr geehrter Herr Schiller,
Sehr geehrter Herr Schiller,
(...) Der normale Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung ruht für Versicherte, wenn diese zwei Monatsbeiträge im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen. "Ruhen" bedeutet, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. (...)
(...) Genau für solche Fälle haben wir mit der letzten Gesundheitsreform den Basistarif und die Möglichkeit zur Absenkung des selbigen bei Bedürftigkeit eingeführt. Prinzipiell ist es so, dass der Basistarif die maximale Höhe des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. (...)