
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
© Maximilian König
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.