Antwort 23.08.2006 von Udo Pastörs NPD
Sehr geehrter Herr Richter,

Sehr geehrter Herr Richter,
Sehr geehrter Herr von Allwörden,
grundsätzlich sind Übergriffe ganz gleich von welcher Seite zu verurteilen und auf der Grundlage des geltenden Strafrechts zu ahnden.
Sehr geehrter Herr Marquardt,
Sehr geehrteFrau Wandke,