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Udo Bullmann
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Frage von Ralf B. •

Frage an Udo Bullmann von Ralf B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Udo Bullmann,

in der vorgeschlagenen Richtlinie 2012/0788 der EU-Kommission soll der Nikotingehalt der beim Nutzen von elektronischen Zigaretten verdampfenden Liquids auf 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine absolute Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter begrenzt und Produkte, die diese Werte überschreiten als Arzneimittel zugelassen werden.

Wenn es sich bei Tabak um ein Genussmittel handelt sollte dies nicht ebenfalls für die E-Zigarette gelten?

Mit nunmehr 47 Jahren sehe ich auf eine 33jährige „Raucherkarriere“ zurück. Als ich vor einem Jahr die E-Zigarette entdeckte, probierte ich diese und habe von diesem Tag an keine konventionelle Zigarette mehr rauchen „müssen“. Als positive gesundheitliche Veränderungen stellte ich bei mir bereits nach 2 Tagen das Ausbleiben des morgendlichen Raucherhustens fest, es folgten deutliche Verbesserungen des Geschmacks- und Geruchssinns sowie eine bessere allgemeine körperliche Ausdauerfähigkeit; Entzugserscheinungen wie bei den vielen vorherigen erfolglosen Versuchen, dem Rauchen zu entsagen, verspürte ich gar keine.
Angepasst an mein vorheriges Rauchverhalten startete ich zunächst mit Liquids mit einem Nikotinanteil von 18mg/ml und senkte in kleinen Schritten den Nikotinanteil auf heute 6mg/ml ohne auf gewohnte Rituale verzichten zu müssen bei gleichzeitigem Wegfall der schädlichen sonstigen Stoffe beim Rauchen.

Ich wünsche mir, dass diese – für mich erste ernstzunehmende – Alternative zum Tabakkonsum nicht unter die EU-Tabakrichtlinie fällt, um weiteren umstiegswilligen Rauchern auch zukünftig eine erheblich weniger schädliche Möglichkeit zugänglich zu erhalten, die es zulässt, ihre Gewohnheiten und dem damit verbundenen Genuss gesundheitsfreundlicher nachzukommen zu können.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Alternative auch weiterhin zugänglich bleibt und die Menschen selbstbestimmt entscheiden dürfen ob sie diese nutzen?

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Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die rechtliche Einstufung der E-Zigarette ist in der Tat ein umstrittenes Thema. Im EU-Parlament wird der Gesetzesvorstoß der EU-Kommission derzeit kontrovers diskutiert. Wie Sie richtigerweise darlegen, ist umstritten, ob E-Zigaretten beziehungsweise deren Nikotindepots als Arzneimittel gelten und demnach dem Arzneimittelgesetz unterliegen sollen. In den meisten EU-Ländern ist dies bereits heute schon der Fall. Die EU-Kommission hat sich bislang dafür ausgesprochen, die Produkte mit zu hohen Nikotingehalten als Arzneimittel zu deklarieren und folglich vom Markt zu nehmen.

Wir Sozialdemokraten im EU-Parlament sprechen uns grundsätzlich dafür aus, die Konsumenten vor gesundheitsschädlichen Substanzen zu schützen. Die letzte Rechtsetzung in diesem Bereich stammt aus dem Jahr 2001, daher muss der Verkauf von Tabakerzeugnissen aus unserer Sicht an die neusten Entwicklungen der Branche angepasst werden. Gleichzeitig zeigt jedoch gerade Ihr Fall, dass der nikotinärmere Konsum von E-Zigaretten durchaus gesundheitliche Vorteile haben kann, indem ehemalige Tabakkonsumenten vor noch schädlicheren Substanzen bewahrt werden.

Aus eben diesen Gründen wird das Thema nicht nur im Europaparlament, sondern auch innerhalb der EU-Kommission kontrovers diskutiert. Bei den Diskussionen geht es gerade um die Frage, wie E-Zigaretten aufgrund ihres hybriden Charakters zu klassifizieren sind. Auf Initiative der Berichterstatterin des EU-Parlaments Linda McAvan (Mitglied der S&D-Fraktion aus Großbritannien) wird in der kommenden Woche am 7. Mai ein Workshop im EU-Parlament organisiert, um unterschiedliche Meinungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Bis zum 8. Mai haben die zuständigen Abgeordneten Zeit, Änderungsanträge zum Kommissionsentwurf einzubringen. In der SPD-Delegation ist meine Kollegin Dagmar Roth-Behrendt für diese Gesetzgebung zuständig. Sie können sich auch gerne zu einem späteren Zeitpunkt an sie wenden, um den Verhandlungsstand zu erfragen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann

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