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Udo Bullmann
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Frage von Oliver B. •

Frage an Udo Bullmann von Oliver B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bullmann,

Wie ich gerade gesehen habe, haben Sie bei der SWIFT II Abstimmung mit JA votiert.

Würden Sie mir bitte begründen warum Sie bei der Abstimmung zu SWIFT II zugestimmt haben?

Sollte ihre Antwort in Richtung nachgebesserte Datenschutzrechte gehen, erläutern Sie mir zudem bitte wie ich als europäischer Bürger von einem Missbrauch Kenntnis erlange, und wie ich mich gegen einen Missbrauch schützen bzw. wehren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Brück

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brück,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu dem SWIFT-Abkommen. Die Abstimmungsentscheidung über das Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten an US-Terrorfahnder war für mich keine einfache. Als wir Europaabgeordneten im vergangenen Februar das SWIFT-Abkommen wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt haben, stand für mich fest, dass der Vollzugriff auf die Bankgeschäfte europäischer Bürger gestoppt werden musste. Dennoch hielt ich eine Totalverweigerung in dieser Frage nicht für ratsam. Denn es war wichtig, eine - wenn auch vorläufige - Einigung über das Datenschutzabkommen zu erzielen. Die Gefahr war groß, dass die USA mit der Mehrzahl der Mitgliedstaaten zwischenstaatliche Einzelabkommen abschließen würden. In diesem Fall hätte die EU und auch das Europäische Parlament keinen Einfluss mehr auf den Schutz personenbezogener Daten nehmen können. Daher war es wichtig, dass sich das Europäische Parlament den Einstieg in die Gesetzgebung verschafft und das Abkommen erheblich nachbessert. Auf Druck des Europäischen Parlaments öffnete die spanische Ratspräsidentschaft erneut die Verhandlungen. Dabei haben wir Sozialdemokraten wichtige Forderungen in dem neuen Abkommenstext durchsetzen können.

Soviel vorweg, einer der Hauptgründe, der mich zur Zustimmung bewogen hat, ist, dass es sich bei dem auf fünf Jahre begrenzten Vertrag um eine Übergangslösung handelt. Denn der EU-Ministerrat hat sich während der Verhandlungen dazu verpflichtet, ein eigenes europäisches System der Datenauswertung zu schaffen, das europäischen Datenschutzstandards entspricht. Diese "europäische Lösung" soll künftig sicherstellen, dass nicht mehr große Datenpakete, sondern ausschließlich Daten von Terrorverdächtigen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus übermittelt werden. Das wäre die entscheidende Verbesserung, die wir aber nur auf dem eingeschlagenen Weg erreichen können. Wir Europaabgeordneten werden auf den Ministerrat Druck ausüben, damit das neue System so schnell wie möglich funktionsfähig ist.

Zu den weiteren wichtigen Neuerungen des abgestimmten Vertrags gehört, dass die europäische Polizeibehörde Europol künftig bei jeder Anfrage aus Amerika überprüfen soll, ob diese gemäß dem Abkommenstext rechtmäßig ist. Zudem soll eine von der EU benannte Person in Washington die Extraktion und den rechtmäßigen Umgang mit den übermittelten Daten kontrollieren. Die Daten sollen maximal fünf Jahre gespeichert werden, wobei sich die amerikanische Regierung dazu verpflichtet, jedem Betroffenen den Rechtsweg für Einsprüche bei der Verwaltung oder vor Gericht zu eröffnen - unabhängig von seiner Nationalität oder seinem Wohnort. Bürgerinnen und Bürger können bei der nationalen Datenschutzbehörde Auskunft über die Verwendung ihrer Daten erhalten. Darüber hinaus können die Betroffenen Berichtigungen, Löschungen und Sperrungen verlangen. Banküberweisungen innerhalb der EU werden vom Abkommen nicht erfasst, so dass ausschließlich außereuropäische Überweisungen betroffen sind. Nicht zulässig sind zudem Rasterfahndungen oder andere automatisierte Datenauswertungen. Wir hätten zwar die Kontrollfunktion und Datenweitergabe bevorzugt einer Justizbehörde und nicht - wie letztlich beschlossen - EUROPOL übertragen. Allerdings muss sich EUROPOL auch nach der jetzigen Regelung bei der Ausübung seiner Tätigkeit der strikten Kontrolle der EU unterziehen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Bullmann

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