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Tosca Kniese
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrte Frau MdL Tosca Kniese (parteilos), wollen Sie sich für die Abschaffung von § 146 GVG einsetzen? Oder nicht?

Sehr geehrte Frau Kniese,

laut § 146 GVG ist der Justizminister gegen dem Staatsanwalt weisungsbefugt.

Konkret heißt das, dass der Justizminister >im Einzelfall< den Staatsanwalt anweisen kann,
wenn dieser eine Straftat (z.B. Verstoß gegen § 138 StGB) begangen haben sollte und er
diesbezüglich angezeigt wurde, dieses *Vor*-Ermittlungsverfahren unverzüglich
und unaufgeklärt einstellen muss.

Rechtssachverständige sind der Meinung, dass sich Deutschland den europäischen
Rechtsstandards anpassen und den Paragraphen 146 GVG streichen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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