Wie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
Sehr geehrter Herr Ebenberger,
die "Finanzkommission Gesundheit" hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen.
Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
Homöopathische und anthroposophische Leistungen müssen meiner Ansicht nach Kassenleistung bleiben. Patienten haben ein Recht auf freie Therapiewahl – gerade, weil die Schulmedizin verstärkt von der Pharmaindustrie vereinnahmt wird.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat beantragt, Heilpraktiker zu stärken. Mehr erfahren Sie im Antrag „Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu erhalten, zu schützen und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln“ (Drucksache 21/6356)

