Die Erbschaftssteuer für Pflegekinder finde ich sehr ungerecht. Wieso wird das nicht reformiert?
Pflegekinder könnten doch wenigstens in einen höheren Freibetrag rutschen, und mit einem niederen Satz von 15% besteuert werden.
Ich bin seit 57 Jahren Pflegekind,ohne Unterbrechung. Immer für meine Pflegemutter da gewesen. Mit Liebe und Sorgen. Ich habe meinen Beruf reduziert, damit ich meine Pflege-Mutter pflegen kann. Jetzt ist sie gestorben . Ich erbe laut Testament. Den Anteil was ich bekomme laut Erbe, wiegt meinen Verdienstausfall in den Jahren Pflege , und selbst den kleinen Rentenpunktanteil, den ich bekomme nicht auf.
Ich muss 30.000 € Erbschaftsteuern zahlen!.
Ich bin kein Nachbar, ich bin kein Freund, ich bin kein Bekannter, ich bin kein Fremder.....
Ich bin die Tochter!!
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. Aus meiner Sicht muss das Thema stärker öffentlich debattiert werden. Insgesamt halte ich eine Debatte über die Relevanz des Verwandtschaftsverhältnisses in der Erbschaftssteuer für sinnvoll.
Als SPD haben wir einen umfassenden Vorschlag für eine Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Das Erbschaftsrecht muss dringend modernisiert und gerechter gestaltet werden. Grundsätzlich bildet eine Reform der Erbschaftssteuer die Chance, dass wir die Überprivilegierung extrem großer Erbschaften und Schenkungen endlich beenden oder zumindest abbauen.
Teil dieses Vorschlags ist auch ein Lebensfreibetrag von einer Millionen Euro, davon einhunderttausend Euro von Personen, die rechtlich nicht als verwand gelten. Das Verwandtschaftsverhältnis wird im Zivilrecht, nicht im Erbschaftsrecht, festgeschrieben. Damit würde der Freibetrag für Personen für diese Gruppe schon erheblich erhöht werden, was aus meiner Sicht ein moderneres Erbschaftsrecht wäre. Dennoch kann ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Dieses Thema ist mir bekannt und ich werde es weiterhin verfolgen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Tim Klüssendorf

