Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrter Herr Kuban,
seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihres Anliegens. Die von Ihnen angesprochene Problematik einer verbindlichen Wohnflächenermittlung ist rechtlich und organisatorisch komplex, betrifft aber berechtigterweise die Transparenz für Käufer und Mieter. Ich empfehle aus diesem Grund eine Anfrage an das thematisch zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Darüber hinaus nehme ich Ihre Anregung gerne auf und werde sie unseren Fachpolitikern in der Fraktion nahe bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban