Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sie müssten die Pauschale ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Wir als Union hätten ein anderes System bevorzugt, das auch Direktzahlungen ermöglicht, falls die Steuerzahlungen aufgrund geringer Einkommen zu gering ausfallen oder falls es gar kein eigenes Einkommen gibt

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 22.10.2022 von Thorsten Frei CDU

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 22.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind,

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind