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Thomas Zimmermann
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Frage von Karin V. •

Frage an Thomas Zimmermann von Karin V. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,

die CSU umwirbt Ihre Wähler unter anderem damit, die abgeschaffte Pendlerpauschale wieder einzuführen. Ich selbst würde davon - wie viele andere auch - profitieren, da mein täglicher Arbeitsweg 54 Kilometer (hin und zurück) umfasst.

Trotzdem glaube ich nicht daran, dass eine bayerninterne Wiedereinführung tatsächlich umsetzbar ist. Alleine die Finanzierung wird das Problem sein und die CSU wird spätestens nach der Wahl damit argumentieren, um sich aus der Affäre zu ziehen.

Da es sich hier meines Wissens um eine Frage aus dem Einkommensteuergesetz handelt, welches ein Bundesgesetz ist, stellt sich mir natürlich die Frage, ob eine Wiedereinführung landesweit - also nur in Bayern - realisierbar ist. Spätestens hier müsste die CSU-Idee doch ersticken.

Wie sehen Sie die Möglichkeiten, die Pendlerpauschale tatsächlich wieder einzuführen, zumal die extrem hohen Benzinpreise es einem nicht leicht machen, sich den Weg zur Arbeit leisten zu können. Auch das Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel ist in vielen Regionen nicht möglich, da diese nicht oder nur unzureichen vorhanden sind.

Ich werde diese Frage auch anderen Bewerbern für den Landtag stellen, da ich auch deren Meinung zu diesem Thema wissen möchte.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Viele Grüße

Karin Vetterle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Vetterle,

die große Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss 2006 eine erhebliche Kürzung der Pendlerpauschale. Die Regelung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2007 Berufstätige ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern überhaupt nicht mehr beim Finanzamt geltend machen können. Erst ab dem 21. Kilometer sind 30 Cent je Kilometer von der Steuer absetzbar.

In einer Entscheidung im Januar entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale ab Januar 2007 ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Der vorsitzende Richter des sechsten Senats, Hans-Joachim Kanzler, sprach in seiner Begründung von einer Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern, die "nicht gerechtfertigt" sei.

Der Systemwechsel bei der Pendlerpauschale zu Beginn des Jahres 2007 hat sich als das Ärgernis für viele Arbeitnehmer herausgestellt. Betroffen sind in besonderer Weise Arbeitnehmer im ländlichen Raum. Nach geltendem Recht wird gesetzlich fingiert, dass Fahrten von der Wohnung zur Arbeit Privatfahrten sind. Nur noch für Entfernungen von mehr als 20 Kilometer werden pauschal Aufwendungen als Härtefälle steuerlich berücksichtigt. Die CSU hat 2006 unter den damaligen Haushaltsbedingungen dieser Entscheidung zugestimmt. Die Situation hat sich aber entscheidend geändert.

Die CSU sieht Korrekturbedarf. Mehrere Finanzgerichte und im Januar auch der Bundesfinanzhof zählen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als berufsnotwendige Aufwendungen und damit zu den Werbungskosten. Nur so erhält das Prinzip der Besteuerung nach dem objektiven Nettoprinzip einen Inhalt. Die Obersten Finanzrichter halten die jetzige Regelung für verfassungswidrig und haben sie dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Wenn ein Steuerbürger die Pendler-Pauschale beantragt, berücksichtigen die Finanzämter bei der Besteuerung deshalb die alte Regelung.

Dazu kommt, dass die Preise für Benzin und Diesel seit Beginn des Jahres 2008 explodiert sind und nach Ansicht von Fachleuten ein Nachgeben der Preise nicht zu erwarten ist. von den steigenden Energiepreisen profitiert auch der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen. Deshalb besteht jetzt politischer Handlungsbedarf.

Für die CSU steht fest: Wir wollen nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten, sondern die alte Regelung bei der Pendlerpauschale wieder in Kraft setzen. Politik im Sinne der Bürger muss auch den Mut haben, Entscheidungen zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Thomas Zimmermann, MdL