(...) Es ist immer schwierig, wenn man Jahr um Jahr um seinen Arbeitsplatz ringen muss. Zu ihren Fragen: Bei befristeten Arbeitsverträgen kommt es darauf an, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund begründet wurde. Ein Sachgrund liegt zum Beispiel vor, wenn Sie jeweils nur als Krankheitsvertretung angestellt wurden. (...)
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