(...) Ihre zweite Behauptung, auch langwierige Entscheidungen könnten sich als falsch erweisen, ist natürlich richtig. Der Punkt ist nur der, dass sich im Falle von S 21 die Sachlage trotz Überlänge der Planungsdauer (die gerade eine Folge der demokratischen Verfahrensregeln und damit ein Beweis für die Bürgerbeteiligung am Projekt ist) nicht wesentlich geändert hat. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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