
(...) Ihre zweite Behauptung, auch langwierige Entscheidungen könnten sich als falsch erweisen, ist natürlich richtig. Der Punkt ist nur der, dass sich im Falle von S 21 die Sachlage trotz Überlänge der Planungsdauer (die gerade eine Folge der demokratischen Verfahrensregeln und damit ein Beweis für die Bürgerbeteiligung am Projekt ist) nicht wesentlich geändert hat. (...)