(...) Was ich tatsächlich im Anschluss an die Urteilsverkündung in Karlsruhe in Sachen Wahlautomaten gesagt habe, war Folgendes: Im Wahlprüfungsausschuss ist es seit seinem Bestehen geübte Praxis, Wahlfehler und deren Auswirkungen auf Wahlergebnisse festzustellen, nicht aber die Verfassungswidrigkeit von Normen zu überprüfen. Insofern ist es auch nicht Aufgabe der Abgeordneten, Rechtsverordnungen der Exekutive auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. (...)
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