
 Antwort 10.08.2021 von Thomas Silberhorn   CSU
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.

Ralf Rödel

Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.