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Thomas Schäfer
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Frage von Christoph w. •

Frage an Thomas Schäfer von Christoph w. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich richte diese Frage an alle im Artikel genannten Abgeordneten:

Bitte legen Sie mir in Abschrift den Endlagernachweis für Biblis als Voraussetzung für die
Betriebsgenehmigung nach §§ 9a/b AtG vor.
Die URL ist hier: http://www.fr-online.de/landespolitik/atomkraftwerk-biblis-hessen-belangt-puttrich-nicht,23887878,34846934.html
Da ich davon ausgehe, dass dies in erster Linie "politisch motivierte Wahlkampfscharmützel" sind, weise ich daraufhin, dass eine Betriebsgenehmigung für Biblis nicht vorhanden ist und nicht rechtskonform ist. Daher wäre eher bei Ihnen als Beteiligte zu prüfen, in wie weit durch Missachtung von Bundesrecht strafrechtliche Ermittlungen und Schadenersatz ein Thema wäre.
Ich rufe Sie also zur Ordnung und überlege, Ihre Mandate wegen Inkompetenz aufzuheben.
Erklären Sie mir, was Sie zu tun gedenken, dieses Thema sachlich und ohne Populismus zu lösen - ich bin gespannt!
Meine Frage:
Warum gibt es „keine Veranlassung, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“?? Der Betrieb des AKW Biblis ist rechtswidrig und die Stilllegung rechtmässsig. Bitte bennen Sie das Endlager für Biblis!
Der Sachverhalt des § 9 AtomG dürfte Ihnen als geltendes Bundesrecht bekannt sein - daher bin ich gespannt, ob Sie mir erklären können, wie ohne einen Endlagernachweis ein AKW betrieben und eine atomrechtliche Genehmigung durch die hessische Landesregierung erteilt werden konnte.

Ich weise daraufhin, dass ich hier ein durchaus strafbares Handeln sehe.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Weinandt

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Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Weinandt !

Evtl. haben Sie einige Informationen verwechselt. In der Debatte im Haushaltsausschuss des Landtages ging es lediglich um die Frage, ob das Land die seinerzeitig zuständige Ministerin wegen der rechtsfehlerhaften Stilllegungsverfügung im Zuge des Moratoriums unmittelbar nach Fukushima 2011 in Regress nehmen soll. Da der Kollegin weder grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist, habe ich den Anspruch verneint.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schäfer