(...) bei den Staatsleistungen an die Kirchen handelt es sich um geltendes Recht und um geltende Verträge. Eine Ablösung der Staatsleistungen muss im Einvernehmen von Bund, Ländern und den Kirchen erfolgen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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