(...) Klar ist, dass es zur Kompensierung der Kosten für die Einführung eines Sozialticket nicht zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen, keinem Abbau von Nahverkehrsleistungen und keinerlei zusätzlicher Belastungen für die Nutzerinnen und Nutzer kommen darf. Meiner Kenntnis nach ist das auch die einhellige Auffassung in den Gremien des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. (...)
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