
(...) Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert das Recht auf Leben. (...) Es steht daher außer Frage, dass Verhängung und Vollstreckung von Todesstrafen mit unserem Rechts- und Justizsystem völlig unvereinbar sind. (...)
(...) Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert das Recht auf Leben. (...) Es steht daher außer Frage, dass Verhängung und Vollstreckung von Todesstrafen mit unserem Rechts- und Justizsystem völlig unvereinbar sind. (...)
(...) Ich habe keine Zweifel daran, dass das LANUV dabei seinen Aufgaben ordnungsgemäß und auf dem Boden gesetzlicher Regelungen nachkommt. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass SPD und Grüne sich darauf verständigt haben 2015 ein Zentrum für Ersatzmethoden zum Tierversuch (CERST NRW) einzurichten. Das Ziel dieser zunächst auf fünf Jahre angelegten Einrichtung ist die Reduzierung der Tierversuchszahlen in NRW durch die Entwicklung und Verbreitung alternativer Testmethoden. (...)