(...) Das Ziel ist, dass die verbeamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene genauso wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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