
(...) Momentan ist es in Deutschland zulässig, mit einem Führerschein der Klasse B Kleinkrafträder bis 50 cm3 zu fahren. Nach meinen Informationen können die Mitgliedstaaten der EU nach derzeitiger Rechtslage selbst festlegen, dass Krafträder bis 125 cm3 unter den Führerschein der Klasse B fallen. (...)