Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um Fehlsteuerungen und Ressourcenverschwendung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Ich selbst plane die Notfallreform nicht, die Planung liegt beim BMG.
Aktueller Stand der Notfallreform (Gesetzentwurf vom 22. April 2026)
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen (voraussichtliches Inkrafttreten 2027). Zentrale Ziele: bedarfsgerechte Steuerung, Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdienst durch bessere Vernetzung, Digitalisierung und sektorenübergreifende Versorgung. Wichtige Punkte aus dem Entwurf und den BMG-FAQs:
Rettungsdienst wird Sachleistung der GKV (§ 30 SGB V neu): Nicht mehr nur „Fahrkostenersatz“, sondern vollwertige medizinische Leistung (Notfallmanagement, Versorgung vor Ort durch Notfallsanitäter gemäß NotSanG, Transport). Leitstellen entscheiden per standardisierter Abfrage, ob RTW/Notarzt/Hubschrauber oder Weiterleitung an 116117 nötig ist. Bei fehlender Transportindikation: Versorgung vor Ort oder Fahrt in eine Arztpraxis möglich. Das reduziert Fehlsteuerungen und schafft Rechtssicherheit.
Integrierte Notfallzentren (INZ): An ausgewählten Kliniken Kombination aus Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle. Telemedizinische oder telefonische psychiatrische Konsile sind vorgeschrieben, wenn keine Fachabteilung vor Ort ist. Spezielle ambulante Notfallversorgung (u. a. psychische Notfallhilfen, Gemeindenotfallsanitäter) wird explizit gefördert.
Psychiatrische Notfälle: Die Reform berücksichtigt explizit die besonderen Bedarfe psychisch erkrankter Menschen. Ziel ist Entlastung von Rettungsdienst/Notaufnahmen durch bessere ambulante Akutstrukturen und Steuerung. Die Psychotherapiereform 2017 (Sprechstunde, Akutbehandlung) wird damit ergänzt, bleibt aber defizitär bei echten Krisen.
Kosteneinsparungen und Evidenz: Geschätzt >1,3 Mrd. € jährlich durch vermiedene Fehltransporte, unnötige Notarzteinsätze und stationäre Aufnahmen. Qualitätsgremium (beim GKV-Spitzenverband) soll bundesweite Standards setzen, inklusive Fort-/Weiterbildung für Rettungsfachpersonal. Evaluation ist vorgesehen.
Die Reform korrigiert also Teile der von Ihnen beschriebenen Fehlallokation: mehr On-site-Versorgung, bessere Steuerung und Anerkennung der notfallmedizinischen Leistung von Notfallsanitätern. Sie adressiert jedoch nicht Ihre Kernforderungen.
Zu Ihren konkreten Vorschlägen – Abgleich mit dem Entwurf
Berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB-V-Disposition:
Nicht geplant. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG, seit 2014) regelt Ausbildung und Zulassung bundeseinheitlich (3 Jahre), die Berufsausübung bleibt jedoch Ländersache (keine eigene Approbation wie bei Ärzten/Psychotherapeuten). Der Entwurf stärkt die Rolle der NotSan durch explizite Anerkennung ihrer Versorgung vor Ort als GKV-Leistung und Delegation unter ärztlicher/telemedizinischer Verantwortung – aber keine eigenständige Disposition oder Heilkunde-Erlaubnis. Das würde eine grundlegende Änderung des Heilberuferechts erfordern und ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten. Evidenzdefizit bleibt hier bestehen: Ohne Approbation bleibt rechtliche Grauzone bei erweiterten Maßnahmen, was Ihre beschriebene „pathogene Low-Control“-Situation verstärkt.
Zweijährige RS-Ausbildung + durchlässige Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis):
Ebenfalls nicht im Bundesgesetz vorgesehen. Die Rettungssanitäter-Ausbildung ist landesrechtlich geregelt (aktuell meist 520 Stunden), die NotSan-Ausbildung bleibt bei 3 Jahren. Das neue Fachgremium soll zwar Weiterbildungsstandards fördern (u. a. für spezialisierte ambulante Versorgung), aber keine bundesweite Verkürzung/Verlängerung oder Stufenausbildung. Permeable Wege (z. B. Anrechnung von Praxisjahren auf Studium) sind ein bildungspolitisches Thema der Länder/Hochschulen und werden nicht direkt adressiert. Hier besteht ein klares Evidenzdefizit: Die derzeitige Ausbildungsstruktur schafft keine ausreichende klinische Tiefe für komplexe psychosoziale Einsätze und behindert Karrierewege.
Wie lassen sich diese Evidenzdefizite korrigieren?
Die Reform geht in die richtige Richtung (bessere Steuerung, On-site-Versorgung, Psych-Konsile, Kostentransparenz), greift aber zu kurz, um Ihre empirisch belegten Probleme strukturell zu lösen. Konkrete Korrekturmöglichkeiten aus evidenzbasierter Sicht:
Approbation oder erweiterte Delegation: Ein bundesweites „erweitertes NotSan-Modell“ mit klaren Kompetenzen (ähnlich Community Paramedics international) könnte via Änderung des NotSanG oder Länderregelungen umgesetzt werden. Das Gremium könnte hier Standards erarbeiten. Pilotprojekte (z. B. mit Tele-Notarzt + NotSan) zeigen bereits Reduktion unnötiger Transporte um bis zu 70 %.
RS-Ausbildung und Bildungsdurchlässigkeit: Die Länder könnten eine einheitliche, kompetenzbasierte 2-jährige RS-Ausbildung als Einstieg/Stufe einführen (mit Anrechnung auf NotSan). Nach 5 Jahren Praxis könnte ein verkürzter Zugang zum Studium (z. B. Psychologie, Notfallmedizin) ohne Abitur gesetzlich erleichtert werden – das würde den Fachkräftemangel mildern und Ihre Forderung nach nachhaltigen Erwerbsbiografien unterstützen.
Psychiatrische Akutstrukturen: Die Reform setzt auf INZ + telemed Konsile, aber echte ambulante Krisendienste (24/7 aufsuchend) müssten flächendeckend ausgebaut werden, um die „defizitäre Psychotherapiereform“ zu kompensieren. Ihre Masterarbeit könnte hier als Grundlage für eine Evaluation dienen.
Zusammengefasst: Die Reform erkennt die Probleme an und schafft erste Instrumente gegen Ressourcenverschwendung, korrigiert die Evidenzdefizite aber nur teilweise. Ihre Forderungen sind logisch und evidenzbasiert – sie würden die Belastung im Rettungsdienst senken und eine kausalere Versorgung ermöglichen. Ob sie in den parlamentarischen Beratungen (laufend) oder in Folgegesetzen aufgegriffen werden, hängt von den weiteren Beratungen und dem BMG ab.

