(...) Von einem Verkauf über eine Internetauktion der Hamburger Staatsanwaltschaft soll künftig abgesehen werden, die Auktion wurde eingestellt. Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob die eingezogenen Gegenstände, deren Erwerb oder Besitz legal sind, aus fiskalischen Gründen veräußert werden sollen, oder im Interesse der Generalprävention unbrauchbar gemacht werden sollen. (...)
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